In der internen Revision sind die Objektivität und Unabhängigkeit des Prüfers von größter Bedeutung. Die Abteilung sollte daher direkt der Unternehmensleitung unterstellt sein. So besteht die Möglichkeit, auf vorgefundene Fehler schnell zu reagieren und Empfehlungen rasch umzusetzen.

Um die notwendige Objektivität des internen Revisors zu wahren, sollte der Revisor selbst keine Arbeitsabläufe entwickeln oder an deren Umsetzung mitwirken. Generell darf er in keine Aktivität eingebunden sein, die er selbst zu prüfen hat.

Die Größe der internen Revisionsabteilung ist sehr stark von der Größe des Unternehmens abhängig. Während in mittelständischen Unternehmen in der Regel 2 bis 3 Personen ausreichend sind, ist in Großunternehmen eine Stabsstelle mit oftmals mehr als 10 Mitarbeitern besetzt.

[1] Horváth/Gleich/Seiter, "Controlling", 14. Aufl. 2020, S. 503 ff.

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