Die interne Revision wird als Organ der Unternehmensführung angesehen. Da sie selbst das eigentliche Überwachungsorgan darstellt, kann eine Überwachung ihrer Tätigkeit lediglich durch die Unternehmensführung selbst geschehen. Darüber hinausgehende Überwachungsmöglichkeiten gibt es kaum.

Die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Innenrevision sollten in Form eines Revisionshandbuchs fixiert werden. Dieses Handbuch enthält klare Arbeitsanweisungen und Richtlinien, nach denen der Revisor arbeiten soll. Darüber hinaus enthält es Hinweise zur Auswahl der zu prüfenden Gebiete.

Um entsprechende Ausweich- und Umgehungshandlungen der übrigen Mitarbeiter zu vermeiden, sollte das Revisionshandbuch nur der Unternehmensleitung und der Revisionsabteilung selbst zur Verfügung gestellt werden.

 
Praxis-Tipp

Revisionshandbuch als Muster

Der Arbeitskreis MaRisk hat ein Online-Revisionshandbuch (Stand: Dezember 2021) für die interne Revision in Kreditinstituten erstellt. Daraus können wichtige Erkenntnisse geschöpft werden.[1]

[1] Dieses kann man als DIIR-Mitglied bestellen unter www.diir.de/fachwissen/revisionshandbuch-marisk/ (letzter Abruf: 7.5.2023). Unter https://www.diir.de/fileadmin/ak22/downloads/Online-Revisionshandbuch_MaRisk_Stand_2021_12.pdf kann ein Exemplar als pdf heruntergeladen werden.

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