Der Umfang der Tätigkeit der organisatorischen Einheit "Interne Revision" ist abhängig von Risiko, Größe und Struktur der Unternehmens- und Konzerneinheiten und den von den gesetzlichen Vertretern an sie gestellten Anforderungen.[1]

Die interne Revision hat auf jeden Fall die folgenden Aufgaben:

  • Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Revisionsprogramms, um die Angemessenheit und Wirksamkeit der Systeme, internen Kontrollmechanismen und Vorkehrungen des Unternehmens zu prüfen und zu bewerten,
  • Abgabe von Empfehlungen auf der Grundlage der Ergebnisse der ausgeführten Arbeiten sowie Überprüfung der Einhaltung dieser Empfehlungen und
  • Erstellung der erforderlichen Berichte über die interne Revision.[2]

Oft wird interne Revision mit der Überprüfung des Rechnungswesens gleichgesetzt (Financial Auditing). Beim Financial Auditing handelt es sich um eine unabhängige Einschätzung vorliegender vergangenheitsorientierter Finanzzahlen durch einen internen Prüfer.

Aufgrund der wachsenden Zukunftsorientierung der Unternehmensführung weicht diese Form der Prüfung immer mehr der Prüfung der Geschäftstätigkeit (Operational Auditing). Hierbei werden die Effizienz und Effektivität jedes einzelnen Bereichs des Unternehmens geprüft und Zielabweichungen festgestellt. Auf Basis der für die Abweichungen verantwortlichen Ursachen werden Verbesserungsvorschläge gemacht.

Für die internen Revisoren bestehen weiterhin die Pflicht zur Prüfung der Einhaltung des internen Kontrollsystems sowie die Sicherstellung von dessen Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Prüfung der Organisationsstruktur und die Entwicklung von Vorschlägen zur Neufestlegung unternehmerischer Organisationsstrukturen fallen ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des Revisors.

Eine weitere Form der Revision ist das Management Auditing, worunter man eine zukunftsorientierte, unabhängige und systematische Einschätzung der Aktivitäten auf allen Ebenen des Unternehmens versteht. Primär wird dabei die Einhaltung der geschäftspolitischen Zielsetzungen kontrolliert. Dabei wird das Managementsystem hinsichtlich Existenz, Erfüllung und Relevanz der Pläne, Managemententscheidungsprozess und Managemententscheidungen allgemein in Relation zu den unternehmerischen Zielen sowie die Qualität des Managements bewertet.

Abgesehen von diesen Aufgaben der internen Revision können von Seiten der Unternehmensleitung noch weitere Informationsbedürfnisse bestehen. So gehören z. B. spontane und gezielte Wirtschaftlichkeits- und Effektivitätsanalysen ebenso zum Aufgabengebiet der internen Revision wie die fallweise Unterstützung der externen Prüfer eines Unternehmens.

Auch die Feststellung strafbarer Handlungen im Unternehmen ist eine Aufgabe der Revisionsabteilung. Dabei ist die interne Revision dann jedoch regelmäßig machtlos, wenn kriminelle Handlungen auf Ebene der Unternehmensleitung stattfinden.

Im Bereich Projekt- und Investitionscontrolling werden die Tätigkeiten der internen Revision oftmals zeitlich vor den Start des Projekts vorverlagert, um Fehlinvestitionen bzw. Fehlentwicklungen besser zu vermeiden. Es kommt zu einem Wandel der Tätigkeit der internen Revision von der Prüfung hin zur Gestaltung. Inhaltlich wird die Tätigkeit des internen Revisors so immer mehr zu einer Beratungsfunktion der Unternehmensleitung.

[1] S. auch IDW PS 321 v. 9.9.2010, Kapitel 2. Rn. 9.
[2] S. z. B. § 9 InvVerOV (aufgehoben seit 22.7.2013): Diese Verordnung regelte die Einzelheiten der Verhaltens- und Organisationspflichten von Kapitalanlagegesellschaften für die Verwaltung von Investmentvermögen und auch das interne Revisionswesen; s. auch §§ 4 ff. KAVerOV.

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