Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] Dadurch sollen Gestaltungen wie im folgenden Beispiel verhindert werden:
Schenkung an einen Steuerausländer
Der Vater V beabsichtigt seine X-Beteiligung zu verkaufen. Zur Verminderung der ESt-Belastung wird überlegt, die Beteiligung vorher auf den Sohn S zu überschreiben, der zuvor sein mehrjähriges Studium in einem ausländischen Staat aufnimmt und dort seinen Hauptwohnsitz begründet.
Lösung:
Die Gestaltung führt nur zu einer vorzeitigen Besteuerung (ohne Zufluss von Liquidität), da der Tatbestand des § 6 AStG erfüllt wird.
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