Die DBA regeln nicht Einzelheiten, sondern verweisen auf die nationalen Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, bei der es sich grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht nur um die sog. Anrechnungsmethode handelt.

Das EStG sieht hierfür folgende Varianten vor:

Im Regelfall kommt es zu einer Anrechnung der ausländischen Steuern (§ 34c Abs. 1 EStG).

In Sonderfällen erfolgt jedoch

Eine Ausnahme von der Anrechnungsmethode stellt die Freistellung unter Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) durch den Auslandstätigkeitserlass dar.

Die Anrechnungsmethode gilt nach den DBA i. d. R. bei Einkünften

  • aus Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (wenn ein Quellenbesteuerungsrecht besteht),
  • aus der Tätigkeit als Künstler oder Berufssportler,
  • aus der Tätigkeit als Mitglied im Aufsichts- oder Verwaltungsrat einer ausländischen Gesellschaft,
  • aus unbeweglichem Vermögen in Ausnahmefällen (z. B. Schweiz, Spanien).

Die Anrechnungsmethode ist anzuwenden, wenn ein DBA nicht besteht oder für die Einkünfte, für die das DBA ausdrücklich die Anrechnung vorsieht. Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer/Körperschaftsteuer einbezogen. Dies gilt sowohl für positive als auch für negative Einkünfte, d. h. letztere sind zum Ausgleich mit anderen Einkünften zuzulassen. Die Einschränkungen des § 2a Abs. 1 und 2 EStG sind jedoch zu beachten. Die im ausländischen Staat erhobene Steuer kann entweder angerechnet oder auf Antrag bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden. Dabei ist ein Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte gem. § 34c Abs. 2 EStG auch dann zulässig, wenn das DBA ausdrücklich nur die Anrechnung vorsieht. Zur Durchführung der Anrechnung gelten die Grundsätze der Per Country Limitation und der Höchstbetragsberechnung.

Ausländische Steuern können auf die deutsche Einkommen-/Körperschaftsteuer angerechnet werden bis zur Höhe der deutschen Steuer, die auf diese ausländischen Einkünfte entfällt (sog. Höchstbetragsberechnung[1]).

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