Der räumliche Geltungsbereich bestimmt sich durch den für die DBA maßgebenden Begriff des "Vertragsstaates". Auf deutscher Seite umfasst dieser Begriff die Bundesrepublik Deutschland, wobei in neuesten DBA wegen der Besteuerung von Windkraftanlagen auf die ausschließliche Wirtschaftszone abgestellt wird.

Bei ausländischen Staaten ist dieser Punkt detailliert zu prüfen, da eine Tendenz besteht, Steueroasengebiete aus dem Anwendungsbereich auszuschließen.

Beispiele:

Ausschluss

  • der Kanalinseln vom DBA Großbritannien,
  • der Niederländischen Antillen vom DBA Niederlande,
  • Hongkong vom DBA China.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge