Die deutschen DBA ermöglichen grundsätzlich für steuerfreie ausländische Einkünfte die Anwendung des Progressionsvorbehalts. Die "Rechenschritte" ergeben sich hierbau aus § 32 b EStG. Hierbei werden die Einkünfte in einer Nebenrechnung nur für Ermittlung des "Welteinkommenssteuersatzes" einbezogen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge