Bei Werbungskostenüberschüssen ("Verlusten") aus Auslandsimmobilien kann sich eine Verlustabzugsbeschränkung aus § 2a EStG ergeben. Seit der Reform des § 2a EStG aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zum Diskriminierungsverbot betrifft die Norm aber nur noch Drittstaatenverluste.

Ein Kurzüberblick über die praktische Auswirkung bei ausländischem Grundbesitz ergibt sich aus nachfolgendem Schaubild:

[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge