In der Vergangenheit gab es verschiedentlich Probleme hinsichtlich des Steuerabzugs auf Sozialversicherungsrenten in den USA. Sozialversicherungsrenten unterliegen in den USA nach nationalem Recht grundsätzlich einem Steuerabzug, wenn sie an nicht in den USA ansässige Personen gezahlt werden. Die amerikanische Steuerverwaltung (IRS) hat mitgeteilt, dass die Renten in den USA grundsätzlich ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.[1]

[1] BMF-Nachrichten v. 17.12.1992 Nr. 113/92, Praktiker-Handbuch Außensteuerrecht 2004, Nr. 19.1. Buchstabe b zu DBA-USA.

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