Im ersten Schritt ist eine Funktions- und Risikoanalyse zu erstellen, um damit die Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte als Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens vom übrigen Unternehmen abzugrenzen. Die identifizierten (maßgeblichen) Personalfunktionen bilden dann die Grundlage für die Zuordnung der positiven und negativen Vermögenswerte, des Dotationskapitals und der Geschäftsvorfälle mit unabhängigen Dritten bzw. einer anderen nahestehenden Person[1]. Im zweiten Schritt ist, wie im übrigen auch bei nahestehenden Unternehmen, eine Vergleichbarkeitsanalyse durchzuführen, um auf dieser Basis für die festgestellten Geschäftsbeziehungen der Betriebsstätte zum übrigen Unternehmen fremdübliche Werte zu bestimmen.

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