Im Einzelnen ergibt sich folgendes Prüfschema:

 
Prüfungsschritt Grundsatz Erläuterung in Abschnitt
1

Es gilt für Steuerinländer das Welteinkommensprinzip. Sämtliche ausländische Einkünfte sind zu erfassen.

In den Fällen einer längeren Auslandstätigkeit ist zu prüfen, ob überhaupt noch die unbeschränkte Steuerpflicht besteht.
Internationales Steuerrecht: Grundbegriffe Tz. 3
2 Wird das Besteuerungsrecht durch ein DBA eingeschränkt? Internationales Steuerrecht: Grundbegriffe Tz. 4
    Internationales Steuerrecht: Grundbegriffe
  Besteht ein DBA? Tz. 4.1
  Gilt es sachlich (sachlicher Geltungsbereich)? Tz. 4.2
  Gilt es räumlich? Tz. 4.3
  Gilt es persönlich? Tz. 4.4
3 Die Prüfung des Zuweisungsartikels (Art. 7 OECD-MA) Tz. 3
  Prüfung der Einkunftsart nach deutschem Steuerrecht? Tz. 3.1
  Folgt das DBA dieser Qualifizierung? Tz. 3.2
  Die Problemfälle  
  gewerblich geprägte Gesellschaft Tz. 3.2.1
  Betriebsverpachtung über die Grenze Tz. 3.2.2
  Betriebsaufspaltung über die Grenze Tz. 3.2.3
  Infizierung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft Tz. 3.2
  atypisch stille Beteiligung über die Grenze Tz. 3.2.1
  Sondervergütungen Tz. 3.2.1
4 Die Begründung des Besteuerungsrechts des anderen Staats durch eine Betriebsstätte Tz. 4
    Allgemeine Grundsätze Tz. 4.2
    Fall der festen Geschäftseinrichtung Tz. 4.3
    Betriebsstätten durch Zeitablauf (Bau- und Montagebetriebsstätten) Tz. 4.4
    Betriebsstätten durch Personal im Ausland – die Vertreterbetriebsstätte Tz. 4.5
    ABC der Betriebsstättenbegründung Tz. 4.8
5 Prüfung der Einkunftsermittlung und -abgrenzung – Die Aufteilung des Gesamtgewinns in den Stammhausgewinn und den Gewinn der Betriebsstätte Tz. 5
  Grundsätze der Gewinnabgrenzung Tz. 5.1
  Die Prinzipien Tz. 5.2 - 5.3
6 Wichtige Bilanzpositionen und Geschäftsvorfälle in der Praxis (einschließlich der nationalen ergänzenden Regelungen zur Abgrenzung, die Entstrickungsregelungen des EStG und KStG) Tz. 6
7 Besonderheiten bei der Gründung und beim Ende einer Betriebsstätte Tz. 8
8 Prüfung des Methodenartikels Tz. 8
  Vermeidet der Wohnsitzstaat Deutschland die Doppelbesteuerung durch  
  Steuerfreistellung oder Tz. 8.1
  Steueranrechnung im Sonderfall Aktivitätsvorbehalt oder bei Anwendung des § 20 Abs. 2a AStG Tz. 8.2
  Sonderfall Rückfallklausel nach DBA Tz. 8.3
  Sonderfall Rückfallklauseln nach § 50d Abs. 9 EStG Tz. 8.4
  Sonderfall Switch-over-Klausel im DBA Tz. 8.5
  Sonderfall Pauschalierung im N-DBA-Fall Tz. 8.6
9 Besonderheiten bei gewerblichen Auslandsverlusten Tz. 9
10 Bei Steuerausländern sind ergänzend zum DBA die Voraussetzungen des § 49 EStG zu prüfen. Tz. 10

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