In den Fällen der Beteiligung an einer Personengesellschaft in einem Nicht-DBA-Staat kann der Gewinn nach dem Pauschalierungserlass[1] mit 25 % im Inland versteuert werden. Zur Steueroptimierung ist daher insoweit eine Vergleichsberechnung erforderlich:

  • Alternative 1: Steuerbelastung nach Tarif abzüglich Anrechnung der gezahlten ausländischen Steuer oder
  • Alternative 2: Pauschalsteuer von 25 % ohne Steueranrechnung.

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