Als Subsumsionskonflikt kann eine Beurteilungslage charakterisiert werden, bei der die Rechtsanwender (Steuerpflichtige, Steuerberater, Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit) in den beteiligten Vertragsstaaten von unterschiedlichen Sachverhalten ausgehen.
Subsumtionskonflikt
Ein deutsches Unternehmen übt eine Tätigkeit im anderen Staat durch eine dort gelegene Personengesellschaft aus. Der eine Staat betrachtet die Tätigkeit als Hilfstätigkeit, der andere als Haupttätigkeit (vgl. Art. 5 Abs. 4 OECD-MA).
Lösung:
Siehe Tz. 6.2.2[2] (identische Beurteilung der beiden ersten Fallgruppen).
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