Das Betriebsstättenmerkblatt (BSVerwGrs)[1] enthält zur Arbeitsvereinfachung umfangreiche Übersichten (Tabellen 1 und 2), die eine Prüfung durch den Steuerberater überflüssig machen.

Eine partielle Aktualisierung erfolgt durch die Anlage im BMF-Schreiben vom 26.9.2014

[2]

Diese Länderliste ist nachfolgend auch im Abschnitt 6 mit ergänzenden Anmerkungen erläutert.

[2] BMF, Schreiben v. 26.9.2014, IV B 5 – S 1300/09/, BStBl 2014 I S. 1258, Anlage.

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