Das Betriebsstättenmerkblatt (BSVerwGrs)[1] enthält zur Arbeitsvereinfachung umfangreiche Übersichten (Tabellen 1 und 2), die eine Prüfung durch den Steuerberater überflüssig machen.
Eine partielle Aktualisierung erfolgt durch die Anlage im BMF-Schreiben vom 26.9.2014
[2]
Diese Länderliste ist nachfolgend auch im Abschnitt 6 mit ergänzenden Anmerkungen erläutert.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen