Auch im outbound-Fall werden gewerblich geprägte Personengesellschaften genutzt, um höhere steuerfreie Einkünfte durch "Anreicherung" zu schaffen.
Anreicherung steuerfreier Einkünfte
Der Steuerinländer D beteiligt sich an einem US-Immobilienfonds in der Rechtsform einer US Limited & Co. Die Gesellschaft hat in ihrem Vermögen je zur Hälfte Immobilien und US-Wertpapiere. Nach dem Anlageprospekt wurde diese Rechtsform gewählt, um nicht nur nach Art. 6 DBA-USA steuerfreie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erlangen, sondern um insgesamt steuerfreie Einkünfte nach Art. 7 DBA-USA ("Unternehmensgewinne") zu erzielen.
Lösung:
Auch hier muss differenziert werden:
- die bisherige Lösung der Finanzverwaltung[1];
- die aktuelle Beurteilung der Rechtsprechung[2];
- die Reaktion des Gesetzgebers[3]/der Verwaltung;
- Handlungsalternativen
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