Ebenfalls kein Fall der Funktionsverlagerung im engeren Sinne liegt nach § 1 Abs. 7 Satz 2 FVerlV [bis 25.10.2022] bzw. § 1 Abs. 2 FVerlV 22 vor, wenn Personal im Konzern entsandt wird, ohne dass eine Unternehmensfunktion oder wesentliche immaterielle WG oder wesentliche sonstige Vorteile (z. B. spezifisches Know-how) übergehen. Die bloße Mitarbeiterentsendung stellt damit keine Funktionsverlagerung dar und kann bereits deshalb keine Transferpaketbildung auslösen. Entsprechendes gilt für konzerninterne Dienstleistungen (z. B. die Auslagerung der Buchhaltung).[1]

Einzelheiten der Bepreisung, der maßgebenden Kosten etc. nach den Grundsätzen der Einzelabrechnung ergeben sich in diesem Fall aus den Verwaltungsgrundsätzen Arbeitnehmerentsendung.[2] Allerdings ist vorab zu prüfen, ob ein reiner Entsendefall vorliegt oder nicht die inländische Gesellschaft eine Dienstleistung erbringt. Dies hat insoweit Auswirkungen als bei reinen Entsendefällen nur die Kosten zugeordnet werden (da die aufnehmende Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber wird) während in Dienstleistungsfällen die weiter zu berechnenden Kosten um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen sind. Diese Grundsatzbeurteilung gilt auch nach den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2023.[3]

Eine Funktionsverlagerung kann aber in Personalentsendungsfällen z. B. dann vorliegen, wenn das entsandte Personal seinen bisherigen Zuständigkeitsbereich aus dem entsendenden Unternehmen mitnimmt und nach der Entsendung im aufnehmenden Unternehmen die gleiche Tätigkeit ausübt und in Folge dessen WG und Vorteile übertragen oder zur Nutzung überlassen werden bzw. Chancen und Risiken übergehen.[4]

 
Praxis-Beispiel

Funktionsverlagerung bei Personalentsendung

Die inländische Forschungsabteilung eines Pharmazieunternehmens hat ein neues Produkt bis nahe zur Marktreife entwickelt. Das Projekt wird im Inland eingestellt. Der Betriebsprüfer stellt fest, dass der Forschungsleiter und maßgebendes Personal anschließend bei der ausländischen Tochtergesellschaft, die das Produkt 2 Jahre später an den Markt gebracht hat, angestellt wurde.

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