Unabhängig von den allgemein anerkannten Regelungen der OECD sind im Einzelfall länderspezifische Regelungen zu beachten, deren Spezifika am besten mit einem örtlichen Steuerberater abgestimmt werden sollten.

In der Praxis werden folgende Länder als "problematisch" betrachtet:

  • China. Das SAT Bulletin Nr. 16 vom 18.3.2015 enthält neben dem benefit test 5 weitere durchzuführende Prüfschritte.
  • Indien. Nach Section. 44 c) a) des ITA sind z. B. Verwaltungsgemeinkosten nur bis max. 5 % der Summe der Einkünfte abziehbar.
  • Ein wichtiges aktuelles Thema ist die Abschätzung der US Steuerreform. Diese enthält auch eine neue Base Erosion Anti Abuse Tax (BEAT). Hiernach ist neben der Ermittlung der regulären Steuerbelastung eine Art Mindestbesteuerung vorzunehmen. Hierbei sind dem regulären zu versteuernden Einkommen in den USA auch z. B. die Vergütungen für konzerninterne Dienstleistungen hinzuzurechnen. Die Mindeststeuer beträgt hiernach für 2018 5 % der gesonderten, erhöhten Bemessungsgrundlage.

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