Als schädlich eingestufte Präferenzregime müssen nach dem OECD-Abschlussbericht bis zum 30.6.2021 abgeschafft oder an den Nexus-Ansatz angepasst werden. Zur Vermeidung einer Ausnutzung der Übergangsregelung gilt die gesetzliche Neuregelung für Lizenzaufwendungen, die nach dem 31.12.2017 anfallen.

Denn nach der Gesetzesbegründung hat die Vorschrift auch einen gewisse Lenkungsabsicht. Es soll faktisch auf die Staaten Druck ausgeübt werden, die die langen Übergangsfristen für die bestehenden Vergünstigungen bis zum Jahr 2021 wahrnehmen. Aber auch für die Zeit danach ist nicht abzusehen, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken.

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