Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen Gewinnverlagerung genutzt werden. Die beteiligten Staaten haben sich darauf verständigt, die bisherigen Lizenzboxregelungen bis spätestens 30.6.2021 abzuschaffen oder an den von OECD und G20 entwickelten sog. erweiterten bzw. modifizierten Nexus-Ansatz anzupassen. Eine Einbeziehung von Neufällen in bereits bestehende Lizenzboxregelungen war nach der Vereinbarung nur noch bis 30.6.2016 zulässig.

Wesentliches Element des modifizierten Nexus-Ansatzes ist, dass nur noch eine Vorort-Forschung begünstigt ist, nicht aber Auftragsforschungsarbeiten in anderen Staaten bzw. eingekaufte Leistungen. Derzeit entsprechen mit Ausnahme von Irland alle existierenden Regelungen nicht den Anforderungen.

Da die Lizenzschrankenregelung für Präferenzregime, die dem Nexus Ansatz entsprechen, einen escape vorsehen, sind Einzelheiten nachfolgend unter Tz. 3.5 erläutert.

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