In diesem Beitrag wird der aktuelle Rechtsstand nur für den Bereich der Unternehmenseinkünfte dargestellt; insbesondere soll erläutert werden, wie grenzüberschreitende Verluste in Deutschland behandelt werden und welche Probleme damit einhergehen. Zu beachten ist, dass Fiktionen des deutschen Steuerrechts nicht zu unternehmerischen Einkünften i. S. des DBA führen. D. h. Verluste aus gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften oder Betriebsaufspaltungsfällen fallen aus Sicht der Finanzverwaltung nicht in den Anwendungsbereich der nachfolgenden Kriterien. Dies lässt sich mit der Rechtsprechung zu finalen Verlusten[1] begründen, wonach diese nicht für grenzüberschreitende Vermietungseinkünfte greift. Dem könnte allerdings entgegen stehen, dass Rechtsgrundlage der Rechtsprechung das Diskriminierungsverbot des EGV ist. Da national vermögensverwaltende Personengesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co.KG zu gewerblichen Einkünften führen, ist nicht auszuschließen, dass auf die nationale Qualifikation abzustellen ist. Rechtsprechung liegt hierzu nicht vor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge