Überblick

Infolge des Wegfalls von Devisentransferbeschränkungen und der Öffnung der Kapitalmärkte ist zunehmend festzustellen, dass deutsche Anleger auch angesichts der oft höheren Renditen verstärkt in ausländische Kapitalanlagen investieren.

Die erzielten Einkünfte unterliegen regelmäßig einer ausländischen Quellensteuer als auch der deutschen Abgeltungssteuer (unter Anrechnung nach § 32d Abs. 5 EStG). Für den Ausnahmefall gilt die Regelbesteuerung und die Anwendung des § 34c EStG.

Der Beitrag erläutert die Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte aus Dividenden und Zinsen und stellt dabei die Beurteilung der Finanzverwaltung sowie der beratenden Berufe dar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Auffassung der Finanzverwaltung zur Abgeltungssteuer ergibt sich aus der Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens zur Abgeltungsteuer (BMF-Schreiben v. 18.1.2016, IV C 1 – S 2252/08/10004 :017, BStBl 2016 I S., 85) mit diversen Nachträgen (BMF, Schreiben v. 20.4.2016, BStBl 2016 I S. 475, BMF, Schreiben v. 16.6.2016, BStBl 2016 I S. 527, BMF, Schreiben v. 10.5.2019, IV C 1 – S 2252/08/10004 :02, BStBl I 2019 S. 464 und BMF, Schreiben v. 16.9.2019, IV C 1 – S 2252/08/10004 :027), die im Anhang 19 zum EStH zusammengefasst abgedruckt sind. Für Fragen der DBA-Anwendung sind diverse ergänzende BMF-Schreiben ergangen.

Zur Problematik der "ausländischen Kapitalerträge und Abgeltungssteuer" sind bislang noch keine FG oder BFH-Entscheidungen ergangen. Hingegen liegen zur Frage der Steuerpflicht dem Grunde nach (nach DBA und InvStG) diverse Entscheidungen vor, die nachfolgend im Beitrag erläutert werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge