Bei Beteiligungen an ausländischen Trusts stellt sich die Frage, zu welcher Einkunftsart Ausschüttungen zuzuordnen sind, da es sich um Zweckvermögen handelt. Am bekanntesten ist dieses Problem bei Ausschüttungen kanadischer Income Trusts. Hierzu enthält das BMF-Anwendungsschreiben[1] folgende Hinweise:

  • Für Zwecke des Kapitalertragsteuerverfahrens gelten die Ausschüttungen kanadischer Income Trusts als Einkünfte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Eine Anrechnung der kanadischen Quellensteuer ist nicht vorzunehmen.
  • Die tatsächliche Zurechnung der Erträge zu den einzelnen Einkunftsarten sowie die Anrechnung der Quellensteuer erfolgt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer.

Entsprechendes gilt für vergleichbar konzipierte Trustgebilde anderer Staaten, bei denen eine eindeutige Zuordnung der Erträge zu einer Einkunftsart im Rahmen des Kapitalertragsteuerverfahrens schwierig ist.

[1] Anhang 19 II EStH 2016, Rz. 211.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge