Zur Vermeidung von "weißen" Einkünften fertigt die deutsche Finanzverwaltung zudem im Verhältnis zu EG-Staaten routinemäßig immer Kontrollmitteilungen bei einer anteiligen Freistellung von der deutschen Besteuerung an. In anderen Fällen werden je nach Umständen des Einzelfalls Spontanauskünfte erteilt. Im Lohnsteuer-Abzugsverfahren gilt dies allerdings nur, wenn der steuerfreie Teil 10.000 EUR übersteigt. Auch für diesen Fall ist der Arbeitnehmer nach § 117 Abs. 4 AO vor Auskunftserteilung anzuhören.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen