Unstreitig hat die Schweiz bei in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten von schweizerischen Kapitalgesellschaften, soweit die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz erfüllt sind, als Quellenstaat das Recht, den gesamten Arbeitslohn zu besteuern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge