Die wichtigsten Vergütungen, die direkt zuordenbar sind, sind[1]:
- Auslandszulagen
- pauschaler (steuerpflichtiger) Reisekostenersatz für die Auslandstätigkeit
- Überstundenvergütungen im Ausland oder Inland
- projektbezogene Erfolgsprämien
- Sachzuwendungen im Ausland, z. B. die Gestellung einer Wohnung.
Hingegen sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld unabhängig vom Auszahlungstermin nicht direkt (= zeitlich) zuordenbar.[2]
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