Im Rahmen einer grenzüberschneidenden Arbeitnehmertätigkeit sind folgende Prüfungsschritte zur Festlegung des Besteuerungsrechts nach den DBA bzw. anderen zwischenstaatlichen Abkommen vorzunehmen:
Prüfungsschritt | Grundsatz |
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1. | Es gilt für Steuerinländer das Welteinkommensprinzip. Sämtliche ausländischen Einkünfte sind zu erfassen. In den Fällen einer längeren Auslandstätigkeit ist zu prüfen, ob überhaupt noch die unbeschränkte Steuerpflicht besteht. |
2. | Wird das Besteuerungsrecht durch ein DBA eingeschränkt?
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3. | Prüfung des Zuweisungsartikels (Art. 14 oder 16 – 20 OECD-MA)
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4. | Prüfung der Einkunftsermittlung und -abgrenzung
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5. | Prüfung des Methodenartikels Vermeidet der Wohnsitzstaat Deutschland die Doppelbesteuerung durch
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6. | Prüfung der Besonderheiten des deutschen Steuerrechts
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7. | Ist ergänzend zum DBA das AStG zu prüfen? Dies empfiehlt sich in Fällen der Auswanderung (Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG). |
8. | Bei Steuerausländern sind ergänzend zum DBA die Voraussetzungen der §§ 38 und 49 EStG zu prüfen. |
9. | Erfolgt die Tätigkeit in keinem DBA-Staat, ist ergänzend zu prüfen, ob nach § 34c Abs. 5 EStG eine Billigkeitsmaßnahme aus volkswirtschaftlichen Gründen in Frage kommt (Prüfung des Auslandstätigkeitserlasses. |
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