Prüfung einzelner Funktionen

Liegt das Prüfungsniveau fest, muss der Umfang der Prüfung bestimmt werden. Das entspricht der Festlegung auf die unternehmerischen Bereiche, die geprüft werden sollen.

  • In der Regel orientiert sich das Internal Audit an der vorhandenen Unternehmensstruktur und den Organigrammen. Dabei konzentriert sich die Revision auf die Bereiche, in denen Zahlungsströme manipuliert werden können. Das sind das Rechnungswesen, das Personalwesen, der Einkauf und der Verkauf.
  • Bei der Festlegung des Prüfungsumfangs ist die Wahl ganzer Funktionsbereiche zu grob. Es wird weiter unterschieden zwischen einzelnen Teilbereichen. Im Rechnungswesen sind das z. B. die Debitoren, die Kreditoren, die Lagerbuchhaltung, das Hauptbuch und die Anlagenbuchhaltung.
 
Mögliche Bereichseinteilung des Prüfungsumfangs
Rechnungswesen:
  • Debitorenbuchhaltung
 
  • Kreditorenbuchhaltung
 
  • Lagerbuchhaltung
 
  • Hauptbuchhaltung
 
  • Anlagenbuchhaltung
Personalwesen:
  • Personalverwaltung
 
  • Personalabrechnung
Einkauf:
  • Rohstoffe, Materialien, Waren
 
  • Investitionen
Verkauf:
  • Auftragsabwicklung
 
  • Preisfindung
 
  • Fakturierung
 
  • Gutschriften
Kostenrechnung:
  • Kostenstellen-, Kostenarten-, Kostenträgerrechnung
 
  • Berichtswesen
 
  • Budgetierung
IT:
  • Strategie
 
  • Anwendungen
 
  • Technik
 
  • Sicherheit
 
  • Datenschutz

Tab. 2: Mögliche Bereichseinteilung des Prüfungsumfangs

Parameter für Prüfungsumfang

Bei der Festlegung des Prüfungsumfangs stehen drei Parameter im Vordergrund:

  1. die Festlegung des Prüfungsniveau (hohe oder niedrige Sicherheit),
  2. die Erfahrung, die mit der zu prüfenden Einheit in der Vergangenheit gemacht wurde,
  3. die Kapazität der Revisoren und das Budget der Revisionsabteilung.

Der Umfang des Internal Audit wird im Vorfeld festgelegt und mit der zu prüfenden Gesellschaft besprochen. Die Praxis zeigt, dass die Umfangsplanung innerhalb der Prüfung jedoch immer wieder aktuell angepasst werden muss.

  • Der Prüfungsumfang reduziert sich, wenn der Revisor durch aktuelle Anforderungen anderer Konzerneinheiten plötzlich weniger Zeit zur Verfügung hat.
  • Stehen z. B. für die Prüfung notwendige Mitarbeiter nicht zur Verfügung oder fehlen Unterlagen und Informationen, muss die Prüfung abgebrochen werden.
  • Werden während der Prüfung aktuelle Probleme erkannt, vergrößert sich der Prüfungsumfang so lange, bis die Situation geklärt worden ist.
  • Wenn dem Auditor aufgrund guter Ergebnisse noch Zeit bleibt, kann der Prüfungsumfang ausgeweitet werden.

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