Rz. 34

Die Ausgestaltung der externen Unternehmenspublizität ist durch eine hohe Veränderungsdynamik gekennzeichnet. Eine Bestrebung stellt die differenzierte Erläuterung des unternehmerischen Handelns auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Berichtsaspekte dar. Einen möglichen Ansatz verkörpert das Berichterstattungskonzept des Integrated Reportings, wodurch eine nachvollziehbare Erläuterung der zentralen Bestimmungsfaktoren der unternehmerischen Wertschöpfung innerhalb eines Berichts angestrebt wird. Wenngleich die Entscheidungsnützlichkeit der externen Rechnungslegung dadurch grundsätzlich gesteigert werden kann, bedarf es unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten noch der Klärung zahlreicher Herausforderungen.

 

Rz. 35

In diesem Kontext gilt es zum einen den prinzipienbasierten Ansatz des IIRC-Rahmenwerks hervorzuheben. Obwohl das Rahmenwerk eine erste Präzisierung des Berichterstattungskonzepts hervorruft und folglich das IIRC einen ersten Meilenstein zur Verankerung des Integrated Reportings in der externen Unternehmenspublizität gesetzt hat, sieht sich die Rechnungslegungspraxis mit der Herausforderung der Umsetzung dieses Rahmenwerks ohne die Vorgabe (branchenspezifischer) Berichtsaspekte bzw. Leistungsindikatoren konfrontiert.[1] Aus dieser Sicht ist die geringfügige Überarbeitung des Rahmenkonzepts von 2021 eine Enttäuschung, da der IIRC kaum inhaltliche Veränderungen oder Konkretisierungen vorgenommen hat. Hierbei gilt es zudem im nationalen Kontext zu klären, ob der (Konzern-)Lagebericht im Sinne eines Integrated Reportings[2] ausgeweitet oder ein eigenständiges (neuartiges) Rechnungslegungsinstrument etabliert werden sollte. Der Gesetzgeber hat sich zunächst durch die Weitergabe des Ausweiswahlrechts im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung nur für eine mögliche Integration in den (Konzern-)Lagebericht ausgesprochen, doch scheint es ab dem Geschäftsjahr 2023 auf eine komplette Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung hinauszulaufen. . Des Weiteren sehen sich auch die Wirtschaftsprüfer mit neuartigen Prüffeldern konfrontiert, deren Verifizierung der Entwicklung geeigneter Prüfungskonzepte und -verfahren bedarf.

 

Rz. 36

Obwohl das Berichterstattungskonzept des Integrated Reportings derzeit noch mit zahlreichen konzeptionellen und anwendungsorientierten Herausforderungen[3] konfrontiert bzw. grundsätzlichen Kritikpunkten[4] ausgesetzt ist, geht hiervon ein wichtiger Impuls zur adressatenorientierten Fortentwicklung des regelmäßigen Publizitätsverhaltens kapitalmarktnaher und auch kapitalmarktferner[5] Gesellschaften aus. Es gilt abzuwarten, inwiefern sich dieses Konzept im nationalen und internationalen Kontext zu etablieren vermag, mit der von einigen wenigen Großkonzernen abzugebende Nichtfinanziellen Erklärung ist bislang erst ein Zwischenschritt erreicht, wobei der nächste Schritt mit einer Ausweitung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung auf große Kapitalgesellschaften schon ab dem Geschäftsjahr 2023 zu erwarten ist.[6] Für Unternehmen stellt sich damit weiter die Chance, das durch die Finanzmarktkrise weiter gelittene Image zu korrigieren und die Anteile an der Wertschöpfung nicht nur für die Eigentümer, sondern auch für die Gesellschaft zu verdeutlichen.

[1] Hierbei gilt es, die ersten Konkretisierungen im Schrifttum hervorzuheben. Exemplarisch: Behncke/Wulf, ZCG 2014, S. 225 f. sowie Freidank/Müller/Velte, Handbuch Integrated Reporting – Herausforderung für Steuerung, Überwachung und Berichterstattung, 2015.
[2] Vgl. Stawinoga, Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht – Konzeptionelle und empirische Analyse einer integrierten Berichterstattung, 2013, S. 111 ff.
[3] Vgl. Cheng/Green/Conradie/Konishi/Romi, JIFMA 1/2014, S. 99 ff.; De Villiers/Rinaldi/Unerman, AAAJ 7/2014, S. 1059 ff.
[4] Vgl. Flower, CPoA 1/2015, S. 1 ff.
[5] Vgl. Bohn/Ratzinger-Sakel, WPg 2014, S. 883 ff.; Haller/Schnabel/Koch, BB 2014, S. 2923 ff.

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