Rz. 1

Derzeit ist das externe Publizitätsverhalten sowohl kapitalmarktorientierter als auch kapitalmarktferner Gesellschaften durch eine dynamische Weiterentwicklung geprägt, wodurch die Entscheidungsnützlichkeit der regelmäßigen Berichterstattung erhöht werden soll. Ursächlich hierfür sind zum einen die durch den gesellschaftlichen Wertewandel hervorgerufenen differenzierteren Informationsbedürfnisse unterschiedlicher Adressatengruppen, insbesondere hinsichtlich ökologischer und gesellschaftlicher Aspekte des betrieblichen Handelns.[1] Zum anderen liegt dies in Umfang und Komplexität nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften sowie der zunehmenden Anzahl verpflichtend bzw. freiwillig veröffentlichter Rechnungslegungsinstrumente und des damit einhergehenden Risikos nicht gänzlich abgestimmter Berichtsinhalte begründet.[2] Zentral sind in diesem Zusammenhang die seit dem Geschäftsjahr 2017 bestehende Verpflichtung zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung nach den §§ 289b289e HGB von bestimmten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen bzw. §§ 315b315c HGB für bestimmte große kapitalmarktorientierte Konzerne, die nach Vorschlägen der Europäischen Kommission ab dem Geschäftsjahr 2023 auf alle großen Kapitalgesellschaften und alle zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen ausgeweitet werde soll,[3] sowie die Erweiterung der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung um Diversityinformationen nach § 289f HGB bzw. § 315d HGB. Aber auch im internationalen Bereich findet die integrierte Berichterstattung zunehmend Verbreitung.[4]

 

Rz. 2

Zudem werden in diesem Kontext gegenwärtig seitens unterschiedlicher Institutionen sowohl die Weiterentwicklung bestehender als auch die Implementierung neuartiger Berichterstattungskonzepte erörtert und in der Rechnungslegungspraxis erprobt. Die als am konsequentesten einzuschätzende Evolutionsstufe stellt das Berichterstattungsinstrument des Integrated Reportings[5] dar.[6] Dieses Konzept greift zahlreiche veränderungsbedürftige Aspekte des derzeitigen Berichterstattungssystems auf und intendiert damit eine Weiterentwicklung des regelmäßigen unternehmerischen Publizitätsverhaltens auszulösen.[7] Das Integrated Reporting beabsichtigt insbesondere, die regelmäßig in verschiedenen Rechnungslegungsinstrumenten und folglich isoliert voneinander ausgewiesenen wesentlichen Determinanten der derzeitigen und prognostizierten zukünftigen Wertschöpfung eines Unternehmens innerhalb eines Berichts – in der deutschen Praxis noch am ehesten im (Konzern-)Lagebericht – zu bündeln. Dadurch soll zum einen der Problemstellung der Berichtsvielfalt und Komplexität nationaler und internationaler handelsrechtlicher Rechnungslegungsnormen begegnet werden. Zum anderen soll das durch die Fokussierung auf vergangenheitsorientierte ökonomische Aspekte hervorgerufene eindimensionale Bild der betrieblichen Wertschöpfung in der Finanzberichterstattung zugunsten einer verknüpften Erörterung vergangenheits- und zukunftsorientierter quantitativer und qualitativer Berichtsaspekte erweitert werden. Diese in sachlicher und inhaltlicher Sicht differenzierte Erörterung der betrieblichen Wertschöpfung innerhalb eines integrierten Berichts soll wiederum einen Beitrag zu verlässlicheren Entscheidungen sowohl seitens der Kapitalgeber[8] als auch anderer unternehmensinterner und unternehmensexterner Anspruchsgruppen leisten.

 

Rz. 3

Die (Fort-)Entwicklung des Berichterstattungskonzepts wird maßgeblich durch das sogenannte International Integrated Reporting Council (IIRC)[9] unterstützt.[10] Am 9.12.2013 hat die Institution das erste offizielle prinzipienbasierte Rahmenwerk für die Erstellung und Offenlegung eines integrierten Berichts verabschiedet.[11] Obwohl durch die Verabschiedung des ersten Rahmenwerks eine Grundlage für die Aufstellung und Offenlegung integrierter Berichte geschaffen wurde, gilt es – auch angesichts der Ende 2014 verabschiedeten CSR-Richtlinie[12] der EU – zur dauerhaften Verankerung des Integrated Reportings in der Unternehmensberichterstattung unter konzeptionellen und anwendungsorientierten Gesichtspunkten noch zahlreiche Aspekte hinsichtlich der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines integrierten Berichts zu klären.

Am 19.1.2021 veröffentlichte das IIRC ein überarbeitetes Rahmenwerk.[13] Eine Vergleichsversion zum Nachvollziehen der Änderungen ist ebenfalls abrufbar.[14] Die überarbeitete Fassung des IIRC-Rahmenkonzepts ersetzt die erste Version und ist spätestens für ab dem 1.1.2022 beginnende Berichtsperioden anzuwenden. Allerdings sind die Überarbeitungen des IIRC-Rahmenkonzepts nur von geringer Tragweite, da im Rahmen einer zuvor durchgeführten Konsultation festgestellt wurde, dass die fundamentalen, konzeptionellen Überlegungen und die Prinzipien des IIRC-Frameworks weiterhin als angemessen zu betrachten sind. Letztlich ergeben sich primär Klarstellungen im Konzept und Vereinfachungen bei den Leitlinien für Ersteller integrierter Berichte.[15] D...

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