Eine der genannten 4 Phasen ist die Liquiditätskrise, in der sich die Krise nicht mehr verheimlichen lässt. Die Sicherheit des Unternehmens ist nur dann gewährleistet, wenn das Unternehmen jederzeit liquide ist, d. h., es muss zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen.

6.1 Analyse des Anlagevermögens

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das betriebsnotwendige Anlagevermögen, das meist niedriger als das tatsächlich vorhandene Anlagevermögen ist, ergänzend analysiert wird: In den Positionen des Anlagevermögens sind häufig Werte enthalten, die für zukünftige Entwicklungen des Unternehmens vorgehalten werden (müssen).

 
Praxis-Tipp

Liquidation von Anlagevermögen

Die Liquidation (Veräußerung) von Teilen des Anlagevermögens ist eine letzte Möglichkeit zur Insolvenzabwehr. Diese Möglichkeit muss jedoch ergriffen werden, wenn nur dadurch der Bestand des Unternehmens sichergestellt werden kann.

6.2 Ermittlung von Liquiditätskennzahlen

Schließlich sind die klassischen Liquiditätskennziffern zu ermitteln. Zur weiteren Liquiditätsbeurteilung sollte das Netto-Geldvermögen (der sogenannte Net Cash Flow, NCF) ermittelt werden. Hilfreich ist auch die Ermittlung des Working Capital (Umlaufvermögen ./. kurzfristige Verbindlichkeiten). Ein Unternehmen mit positivem Working Capital befindet sich finanziell im Gleichgewicht. Ein Unternehmen mit negativem Working Capital ist potenziell illiquide; es hat kurzfristig verfügbare (fällige) Mittel langfristig angelegt.

6.3 Erstellung einer Finanzplanung

Darüber hinaus sollte kein Unternehmen auf eine Finanzplanung verzichten. Dabei steht die Liquiditätssicherung im Vordergrund, da Zahlungsschwierigkeiten die Existenz des Unternehmens bedrohen. Aus dem Finanzplan können sehr deutlich Liquiditätsengpässe erkannt werden. Die Finanzplanung soll die Gewinnmaximierung unter Aufrechterhaltung der Liquidität bei Minimierung der Finanzierungskosten verwirklichen. Damit wird der Finanzplan zum entscheidenden Mittel der Liquiditätssicherung. Aus ihm können sehr deutlich entstehende Liquiditätsengpässe erkannt werden.

Ein wesentliches Unterscheidungskriterium bei den Finanzplänen ist die Zeit. Kurzfristige Finanzpläne umfassen Tage bzw. Wochen, mittelfristige Finanzpläne 3 bis 12 Monate, langfristige Finanzpläne mehrere Jahre.

Daneben werden die feste und die gleitende Finanzplanung unterschieden:

  • Bei der festen Finanzplanung wird regelmäßig erst nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums ein neuer Finanzplan erstellt. Ausnahme: Bei gravierenden Änderungen während des Planungszeitraums müssen diese sofort berücksichtigt werden.
  • Bei der gleitenden Finanzplanung fällt ein abgelaufener Teilzeitraum weg und dafür wird ein neuer Teilzeitraum zugefügt. Ggf. muss allerdings auch hier die aktuelle Finanzplanung aufgrund neu gewonnener Kenntnisse aktualisiert werden.

Der gleitenden Finanzplanung ist eindeutig der Vorzug einzuräumen, weil dadurch eine größere Flexibilität und Aktualität erreicht werden.

Die (dynamische) Liquidität ist immer dann als gesichert anzusehen, wenn Zahlungsmittel + Einnahmen ./. Ausgaben >= 0 ist.

Abb. 6: Finanzplan

6.4 Erstellung eines Finanzstatus

Zur Insolvenzabwehr empfiehlt es sich darüber hinaus, einen Finanzstatus zu erstellen. Der Finanzstatus soll die augenblickliche Finanzlage und damit die Zahlungsfähigkeit darstellen. In größeren Unternehmen wird der Finanzstatus täglich erstellt. Auch in kleineren und mittleren Firmen sollte dies zumindest wöchentlich geschehen. Mit dem Finanzstatus werden die zu einem bestimmten Zeitpunkt fälligen Schulden den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen flüssigen Mitteln gegenübergestellt. Ergebnis ist die Ermittlung des Liquiditätsüberschusses bzw. der Liquiditätsunterdeckung. Solange der Finanzsaldo positiv ist, ist die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gesichert. Ist der Finanzsaldo negativ, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden. Der Finanzstatus kann jedoch immer nur ein zusätzliches Instrument sein, er reicht zur Beurteilung der ständigen Zahlungsbereitschaft allein nicht aus.

Abb. 7: Finanzstatus

 
Hinweis

Regelmäßige Liquiditätsbetrachtung

Mit den dargestellten quantitativen und qualitativen Insolvenzsignalen ist es trotz teilweiser vergangenheitsbezogener Daten möglich, die Liquidität ausreichend zu beurteilen. Voraussetzung ist, dass bereits auf Vorperioden zurückgegriffen werden kann, die Liquiditätsbetrachtung nicht nur einmal im Jahr vorgenommen wird und unverzüglich eingegriffen wird, wenn die Entwicklung eine Verschlechterung anzeigt.

6.5 Trendforschung

Mittels einer Trendforschung können Entwicklungen erkannt werden, die sich erst mittelfristig auf die Liquidität auswirken werden. Größere Unternehmen verfügen zu diesem Zweck über Marktforschungsabteilungen oder beauftragen Marktforschungsunternehmen. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist dies aufgrund der hohen Kosten meist nicht möglich. Allerdings müssen auch kleinere und mittlere Unternehmen auf eine Trendforschung nicht verzichten: Umfangreiches Datenmaterial werden von den Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern für regionale Märkte zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können über Kred...

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