Anlagendeckung II = Langfristiges Kapital ×  100
Anlagevermögen

Für eine solide Finanzierung des Anlagevermögens (sogenannte Fristenkongruenz) ist die Einhaltung der 1:1-Regel (= 100 %) Voraussetzung. Anders ausgedrückt: Anlagevermögen sollte nur durch langfristiges Kapital (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital = Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als 4 Jahren) finanziert werden.

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