Situation: In diesem Stadium lässt sich die Krise nicht mehr verheimlichen. Das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr rechtzeitig nachkommen. Skonto wird nicht mehr ausgenutzt, vereinbarte Zahlungsziele werden überzogen. Die Ratingeinstufung der Kreditgeber verschlechtert sich, was zur Senkung von Kreditlimits und zu höheren Kreditzinsen führt.

Eine Rettung des Unternehmens ist, wenn überhaupt, nur mit schmerzhaften Einschnitten und Maßnahmen möglich. Die Unternehmensleitung ist in dieser Phase nur selten in der Lage, die Existenzkrise aus eigener Kraft zu meistern und verlangt meist die Unterstützung durch Dritte, insbesondere der Kreditgeber, evtl. großer Lieferanten und gegebenenfalls auch den Einsatz externer Berater.

 
Hinweis

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wurde Ende 2020 im Insolvenzrecht eingeführt, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, eine Sanierung durchzuführen, bevor das Insolvenzverfahren droht. Voraussetzung ist allerdings, dass weder eine akute Zahlungsunfähigkeit noch eine Überschuldung vorliegt, allerdings muss eine drohende Zahlungsunfähigkeit bestehen. Das Frühwarnsystem im StaRUG orientiert sich an den anerkannten Krisenstadien.

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