Die Innovationsbereitschaft steht in enger Verbindung mit den zeitlichen Aspekten der Entwicklung und Implementierung von Inventionen und Innovationen. Bei Inventionen handelt es sich um die reine Erfindung; aus patenrechtlicher Sicht muss im Sinne einer Patentanmeldung jede Invention einen innovativen, d.h. neuartigen Charakter aufweisen. Dieser Neuartigkeitscharakter ist maßgebliches Kriterium zur Erteilung eines Patentes durch die einschlägigen Patentämter.

Unternehmen, die als Inventionsführer eine bestimmte Technologie zur Anwendungsreife entwickeln, können diese i. d. R. auch als Innovationsführer in Form eines Produktes vor der Konkurrenz auf dem Markt einführen und entsprechend platzieren. Diese Unternehmen werden oft als" first mover" bezeichnet.

 
Praxis-Beispiel

Apple

Als Standardbeispiel für einen First mover wird häufig Apple herangezogen, das mit Produkten wie iPhone, iPod oder iPad neue Produktgruppen erfunden hat. Durch sein Image und den zeitlichen Vorsprung am Markt konnte Apple entsprechend hohe Verkaufspreise durchsetzen.

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