BMF, 20.3.2013, IV D 3 - S 7103 - a/12/10002

Bezug: BMF-Schreiben vom 21.11.2012, IV D 3 – S 7103-a/12/10002 (2012/1056512), BStBl 2012 I S. 1229

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im BMF-Schreiben vom 21.11.2012, IV D 3 – S 7103-a/12/10002 (2012/1056512), BStBl 2012 I S. 1229, für Lieferungen getroffene Übergangsregelung um sechs Monate verlängert. Sie gilt dementsprechend für bis zum 30.9.2013 bewirkte Lieferungen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen Im Auftrag (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerarten – Umsatzsteuer – Umsatzsteuer-Anwendungserlass – zum Herunterladen bereit.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

UStG § 1a Abs. 2;

UStAE Abschn. 1 a.2 Abs. 14

 

Fundstellen

BStBl I, 2013, 335

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