Innerhalb der EU ist die Einfuhrumsatzsteuer durch den innergemeinschaftlichen Erwerb gem. § 1a UStG ersetzt worden. Das bedeutet, dass für Waren, Maschinen und andere Gegenstände, die der Unternehmer aus einem anderen EU-Land bezieht, im Inland die Umsatzsteuer zu zahlen ist. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann diese Umsatzsteuer gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Der Vorgang muss gebucht werden, auch wenn sich Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug aufheben.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne des § 1a UStG liegt vor, wenn ein Gegenstand geliefert wird

  • aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats,
  • durch einen Unternehmer an einen Abnehmer, der

    • Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt oder
    • eine juristische Person ist und nicht Unternehmer oder nicht für das Unternehmen erwirbt
  • und der Lieferer aus dem anderen EU-Mitgliedsstaat nach dortigem Recht kein Kleinunternehmer ist.

Unentgeltliche Vorgänge, wie Geschenke und Warenproben, sind keine innergemeinschaftlichen Erwerbe.

 

Praxis-Beispiel: Wareneinkauf in Dänemark

Herr Huber erwirbt in Dänemark Waren für 4.000 EUR. Der dänische Unternehmer stellt ihm die Waren für 4.000 EUR ohne dänische Umsatzsteuer in Rechnung. Die Umsatzbesteuerung findet dann in Deutschland statt. Für die Verbuchung des Wareneinkaufs, Umsatzsteuer und Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb in Höhe von (4.000 EUR × 19 % =) 760 EUR gibt es verschiedenen Möglichkeiten.

Buchungsvorschlag: Verbuchung der Einzelpositionen

SKR 03:

 
3200 Wareneingang 4.000 an 1200 Bank 4.000
 
1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 760 an 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 760

SKR 04:

 
5200 Wareneingang 4 000 an 1800 Bank 4000
 
1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 760 an 3804 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 760

Für den Bereich des Wareneingang sieht der DATEV-Kontenrahmen spezielle Konten vor, bei denen bei Wareneinkäufen aus einem anderen EU-Land die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb und die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb automatisch erfasst und berechnet werden.

Buchungsvorschlag: Verbuchung mit Automatikkonto

SKR 03:

 
3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 4.000 an 1200 Bank 4. 000

SKR 04:

 
5425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 4.000 an 1800 Bank 4.000

Diese Buchung, bei der die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb und die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb automatisch ermittelt werden, ist nicht möglich, wenn Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus einem anderen EU-Land erworben werden. Hier ist es immer erforderlich, dass der Gegenstand dem entsprechenden Anlagekonto zugeordnet wird.

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