Überblick

Die umsatzsteuerliche Behandlung von innergemeinschaftlichen Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften führt in der Praxis regelmäßig zu Herausforderungen. Aufgrund einer Änderung der MWSt-Systemrichtlinie zum 1.1.2020 wurden die innergemeinschaftlichen Reihengeschäfte auch im deutschen UStG neu geregelt.Danach gibt es seit 1.1.2020 eine einheitliche Zuordnung der warenbewegten steuerfreien Lieferung für alle EU-Mitgliedstaaten. Der folgende Beitrag soll einen kleinen Überblick über die aktuelle Rechtslage bieten und die Besteuerungsgrundsätze anhand praktischer Beispiele erläutern. Der Beitrag konzentriert sich auf die innergemeinschaftlichen Reihengeschäfte, bei denen Beginn und Ende der Beförderung/Versendung des Gegenstands der Lieferung zwischen in zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten liegen. Die Reihengeschäfte mit Beginn oder Ende der Beförderung im Drittland werden im Folgenden nicht näher betrachtet. Der Beitrag beschäftigt sich auch mit dem BMF-Schreiben vom 25.4.2023 (BMF, 25.4.2023, III C 2 – S7116 – a/19/10001 :003), dass die ab 1.1.2020 geltenden Regelungen konkretisiert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
 
Gesetze Vorschriften Entscheidungen

§§ 3 Abs. 6, 6a und 7, 3d, 4 Nr. 1 b), 6a, 14a, 25b UStG,

Art. 36a und 141 Richtlinie 2006/112/EG des Rates v. 28.11.2006 (MWSt-System-RL) in der jeweils aktuellen Fassung

Umsatzsteueranwendungserlass – UStAE

Abschn. 3.14 und 25b.1 UStAE

BMF, Schreiben v. 7.12.2015, III C2 – S7116-a/13/10001

BMF, Schreiben v. 25.4.2023, III C 2 – S7116 – a/19/10001 :003

EuGH, Urteil v. 6.4.2006, Rs. C-245/04 "EMAG Handel Eder OHG"

EuGH, Urteil v. 16.12.2010, Rs. C-430/09 "Euro Tyre Holding BV"

EuGH, Urteil v. 27.9.2012, Rs. C-587/10 "VStR"

EuGH, Urteil v. 26.7.2017, Rs. C-386/16 "Toridas"

EuGH, Urteil vom 19.4.2018, Rs. C-580/16 "Hans Bühler KG"

BFH, Urteil v. 11.8.2011, V R 3/10

BFH, Urteil v. 28.5.2013, XI R 11/09

BFH, Urteil v. 25.2.2015, XI R 30/13

BFH, Urteil v. 25.2.2015, XI R 15/14

FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.8.2015, 3K1637/13

Die genannte Rechtsprechung ist ab 2020 nur noch eingeschränkt anwendbar, da die Besteuerung der innergemeinschaftlichen Reihengeschäfte in der MWSt-Systemrichtlinie ab 1.1.2020 EU-weit komplett neu geregelt wurde.

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