Grenzüberschreitende Lieferungen können im Europäischen Binnenmarkt zu steuerfreien Umsätzen führen. Die Voraussetzungen sowie auch die Nachweise, dass es sich bei einer Lieferung um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt, sind unionseinheitlich harmonisiert und zum 1.1.2020 durch die sog. Quick Fixes modifiziert worden. Zur Vermeidung erheblicher Nachzahlungen müssen Unternehmer bei Lieferungen im Binnenmarkt die Voraussetzungen und die Meldeverpflichtungen für die innergemeinschaftlichen Lieferungen beachten.

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