Wird der Gegenstand einer Lieferung vom Lieferanten oder vom Abnehmen in ein anderes EU-Land befördert oder versendet, muss der Lieferant folgende Daten aufzeichnen:

  • Name und Anschrift des Abnehmers,
  • Name und Anschrift des Beauftragten des Abnehmers für den Fall, dass eine Lieferung im Einzelhandel vorliegt,
  • Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers,
  • handelsübliche Bezeichnung und Menge des Liefergegenstands,
  • Tag der Lieferung,
  • vereinbartes Entgelt bei Regelversteuerung, vereinnahmtes Entgelt bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten,
  • Art und Umfang einer eventuellen Be- oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet,
  • Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet,
  • Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet.

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