Wird der Gegenstand einer Lieferung vom Lieferanten oder vom Abnehmen in ein anderes EU-Land befördert oder versendet, muss der Lieferant folgende Daten aufzeichnen:
- Name und Anschrift des Abnehmers,
- Name und Anschrift des Beauftragten des Abnehmers für den Fall, dass eine Lieferung im Einzelhandel vorliegt,
- Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers,
- handelsübliche Bezeichnung und Menge des Liefergegenstands,
- Tag der Lieferung,
- vereinbartes Entgelt bei Regelversteuerung, vereinnahmtes Entgelt bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten,
- Art und Umfang einer eventuellen Be- oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet,
- Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet,
- Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet.
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