Neben der USt-IdNr. des Abnehmers sind folgende weitere Voraussetzungen erforderlich:[1]

Der Unternehmer hat Folgendes aufzuzeichnen:

  • den Namen und die Anschrift des Abnehmers,
  • den Namen und die Anschrift des Beauftragten des Abnehmers bei einer Lieferung, die im Einzelhandel oder bei einer für den Einzelhandel gebräuchlichen Art und Weise erfolgt,
  • den Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers,
  • die Menge des Gegenstands der Lieferung und dessen handelsübliche Bezeichnung,
  • den Tag der Lieferung,
  • das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung,
  • die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet,
  • die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet sowie
  • den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet.

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