Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Als verbrauchsteuerpflichtig gelten Waren, die einer EU-harmonisierten Verbrauchsteuer unterliegen. Das sind:
- Branntwein,
- Bier,
- Sekt,
- Alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse,
- Mineralöle sowie
- Tabakwaren.
Kaffeesteuerpflichtige Waren
Kaffeesteuerpflichtige Waren gelten umsatzsteuerlich nicht als verbrauchsteuerpflichtig. Ihre Lieferungen sind unter den allgemeinen Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei.
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