Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Als verbrauchsteuerpflichtig gelten Waren, die einer EU-harmonisierten Verbrauchsteuer unterliegen. Das sind:

  • Branntwein,
  • Bier,
  • Sekt,
  • Alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse,
  • Mineralöle sowie
  • Tabakwaren.
 
Hinweis

Kaffeesteuerpflichtige Waren

Kaffeesteuerpflichtige Waren gelten umsatzsteuerlich nicht als verbrauchsteuerpflichtig. Ihre Lieferungen sind unter den allgemeinen Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei.

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