Unternehmen mit vielen (allgemeinen) Kostenstellen, die auch untereinander innerbetriebliche Leistungen verrechnen müssen, sollten auf das Verfahren des Kostenstellenausgleichs zurückgreifen. Die Schwierigkeit bei der Abrechnung besteht darin, dass die Verrechnungssätze für jede Kostenstelle erst dann bestimmt werden können, wenn die Verrechnungssätze für die restlichen Kostenstellen bereits bekannt sind. Die Abrechnung der innerbetrieblichen Leistungen gestaltet sich umso schwieriger, je intensiver der Austausch ist. Zur Ermittlung der Verrechnungssätze kann entweder auf das Gleichungs- oder Simultanverfahren oder auf die Verfahren der iterativen Leistungsverrechnung zurückgegriffen werden.

Gleichungs- oder Simultanverfahren

Beim Simultanverfahren lassen sich die Verrechnungssätze mit Hilfe eines Systems von Gleichungen mit ebenso vielen Verrechnungssätzen ermitteln. Die Funktionsweise des Gleichungsverfahrens lässt sich am einfachsten anhand eines Beispiels nachvollziehen. Um die Rechenschritte leichter nachvollziehen zu können, wird lediglich ein Fall mit zweiseitigem Leistungsaustausch besprochen.

 
Praxis-Beispiel

In einem Betrieb wird die innerbetriebliche Leistungsverrechnung für die Kostenstellen Fuhrpark und Energie mit Hilfe des Simultanverfahrens durchgeführt. Die innerbetriebliche Leistungsabnahme der Energiestelle wird durch Zähler ermittelt, die Leistungsabnahme des Fuhrparks anhand von geleisteten Fahrtstunden.

In der Kostenstelle Energie sind im vergangenen Monat Primärkosten in Höhe von 398.000 EUR entstanden. Es wurden 1.980.000 kWh Energie erzeugt. Der Fuhrpark hat 365.900 kWh an Energie abgenommen. In der Kostenstelle Fuhrpark sind in der abgelaufenen Berichtsperiode primäre Kosten in Höhe von 943.500 EUR entstanden. Die Primärkosten für beide Kostenstellen betragen zusammen 1.341.500 EUR. Es wurden 21.430 Fahrtstunden erbracht, von denen 390 Stunden für Transportleistungen für die Energieerzeugung aufgewandt wurden.

Um eine verursachungsgerechte Leistungsverrechnung sicherstellen zu können, werden die Kostensätze für eine kWh Energie und die Kosten für eine Fahrtstunde gesucht. Dies lässt sich nur mit Hilfe von Gleichungen umsetzen, wobei x für die Kosten einer kWh und y für die Kosten einer Fahrtstunde steht.

 
               
  G 1 398.000 + 390 y = 1.980.000 x      
               
  G 2 943.500 + 365.900 x = 21.430 y      
               
  G 3 398.000 - 1.980.000 x = -390 y      
               
  G 4 943.500 + 365.900 x = 21.430 y   /21.430  
               
  G 5 44,03 + 17,07 x = y      
               
  G 6 398.000 - 1.980.000 x = -390 (44,03 + 17,07x)    
  398.000 - 1.980.000 x = -17.172 -6.657 x    
    415.172   = 1.973.343 x      
      x = 0,2104      
               
  G 7 44,03 + 17,07 * 0,2104 = y      
  44,03 + 3,59 = y      
    y = 47,62      
               

Abb. 3: Gleichungen zur Berechnung der Kosten für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Auf der linken Seite der Gleichungen G1 und G2 stehen die in den betrachteten Kostenstellen entstandenen Primärkosten und die jeweils von der anderen Kostenstelle bezogenen Leistungseinheiten. Deren Wert kann hier aber noch nicht bestimmt werden, da die Höhe der Kostensätze ja noch nicht bekannt ist. Die Kostensätze werden in den Gleichungen mit x bzw. mit y bezeichnet. Auf der rechten Seite der Gleichung stehen die Gesamtleistungen der Kostenstellen Energie und Fuhrpark. Auch sie können zu Beginn noch nicht bewertet werden.

Um diese Werte zu ermitteln, müssen die beiden Gleichungen nun aufgelöst werden. Dazu werden zunächst die beiden Unbekannten y und x auf die gleiche Seite (G3 und G4) gebracht. Gleichzeitig wird die Gleichung G4 durch die Anzahl der erbrachten Fahrtstunden dividiert (G4 und G5). Anschließend lässt sich x bestimmen, indem die Gleichung G5 in G3 eingesetzt wird (G6). Zum Schluss wird dann x in die Gleichung 5 eingesetzt und man erhält den Wert für y.

Eine Kilowattstunde Energie kostet im Beispiel also 0,2104 Ct und eine Fahrtstunde wird mit 47,62 EUR veranschlagt. Die Kosten für die Kostenstelle Energie und Fuhrpark betragen also einschließlich der Kosten für die Inanspruchnahme innerbetrieblicher Leistungen:

Kosten der Kostenstelle Energie = 398.000 + 390 x 47,62 = 416.572 EUR

Kosten der Kostenstelle Fuhrpark = 943.500 + 365.900 x 0,2104 = 1.020.485 EUR

Jetzt müssen die Kostenstellen Energie und Fuhrpark um den Wert der Leistungen, die sie für die andere Stelle erbracht haben, entlastet werden, da diese Werte in der Gesamtrechnung ansonsten zweimal enthalten wären.

Kostenstelle Energie = 416.572 – 365.900 x 0,2104 = 339.587 EUR

Kostenstelle Fuhrpark = 1.020.485 – 390 x 47,62 = 1.001.913 EUR

Die 390 Stunden, die von der Kostenstelle Fuhrpark für die Kostenstelle Energie erbracht wurden, haben einen Wert von 18.572 EUR. Um diesen Wert ist die Kostenstelle Fuhrpark zu entlasten, so dass Kosten in Höhe von 1.001.913 EUR verbleiben. Die von der Kostenstelle Energie an die Kostenstelle Fuhrpark gelieferten kWh haben eine...

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