Die Unternehmensstiftung kann in zwei Formen auftreten: Entweder führt die Stiftung selbst ein Unternehmen bzw. ist als Komplementär an einer Stiftung & Co. KG beteiligt, oder sie hält Unternehmensbeteiligungen, ist also beispielsweise zu 100 % an einer GmbH beteiligt. Die Unternehmensstiftung ist oft als Familienstiftung ausgestaltet, da sich mit ihr eine Zerschlagung des Unternehmens verhindern lässt, während gleichzeitig die Versorgung der Familienangehörigen dauerhaft sichergestellt werden kann. Die Unternehmensstiftung kann aber genauso gut für die Gemeinnützigkeit qualifizieren. Dies wird aber regelmäßig nur dann möglich sein, wenn die Stiftung nicht selbst ein Unternehmen betreibt, sondern lediglich an einem Unternehmen beteiligt ist. Mit einer solchen Beteiligung betreibt die Stiftung grundsätzlich Vermögensverwaltung und gerade keinen für die Gemeinnützigkeit schädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn die Stiftung mit ihrer Beteiligung tatsächlich einen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft ausübt bzw. ein Fall der Betriebsaufspaltung vorliegt (vgl. zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Steuerrecht Tz. 1.2.1.1).

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