Rz. 48

Unter Cloud Computing wird eine Vielzahl von Servicemodellen im Kontext von IT-Outsourcing verstanden. Ein großer Vorteil liegt in der flexiblen Skalierbarkeit der meisten Angebote. Kern dieser Servicemodelle ist, dass der in Rede stehende Service über ein Netz zur Verfügung gestellt wird, also grundsätzlich nicht lokal aufgebaut bzw. installiert ist.[1] Beim sog. Infrastructure as a Service (IaaS) wird dem nachfragenden Unternehmen bei Bedarf vom die IaaS anbietenden Unternehmen eine IT-Infrastruktur (z. B. Speicherkapazität) bereitgestellt, die gewöhnlich in einem Rechenzentrum aufgebaut ist.[2] Voraussetzung für die Nutzung solcher Dienste ist vor allem eine angemessene Breitbandversorgung, damit eine performante Nutzung möglich ist. Das Servicemodell weist vor allem Kernelemente des Mietvertrages auf, weil die Infrastruktur nur bei Bedarf aus der Cloud bezogen wird. Somit erfolgt die Zuordnung der Hardware beim rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Eigentümer nach den Prinzipien des Hardwareleasings (vgl. Rz. 47 ff.). Im Normalfall ist davon auszugehen, dass die Hardware dem die IaaS anbietenden Unternehmen zuzurechnen ist.

[1] Siehe zu den weiteren Merkmalen des Cloud Computing Special Publication 800–145, National Institute of Standards and Technology, Stand 9/2011, www.nist.gov (Abrufdatum: 30.5.2022).
[2] Vgl. IDW RS FAIT 5, Rz. 9.

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