Der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil ist in entsprechender Anwendung der Ertragsanteilstabelle[1] oder nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Zinsfußes von 5,5 % zu ermitteln.[2]

Die ab 2005 gültige Ertragsanteilstabelle unterstellt einen typisierenden Kapitalertrag von 3 %. Die Ertragsanteilstabelle hat die Funktion, die auf die Lebenszeit eines Menschen wiederkehrenden Leistungen zu zerlegen in die steuerlich nicht relevante Vermögensumschichtung und den auf die mutmaßliche Laufzeit bemessenen Zinsanteil, der abweichend von den Gründen der Finanzmathematik aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung als über die gesamte Laufzeit gleichbleibend angenommen wird.[3] Die Ertragsanteilstabelle ist also so gestaltet, dass der Tilgungs- und der Ertragsanteil der Zahlungen gleichmäßig auf die Laufzeit der Rente verteilt werden.

 
Praxis-Beispiel

Kauf eines Mietwohnhauses gegen dauernde Last

S hat Anfang 2019 von seinem Vater V ein Mietwohnhaus gekauft, das zu seinem Privatvermögen gehört. Der Kaufpreis besteht in einer "wiederkehrenden monatlichen Zahlung in Form einer dauernden Last" von 2.000 EUR, die ab 1.1.2019 auf die Lebenszeit des 73 Jahre alten V zu leisten ist. Falls dieser vor seiner 54 Jahre alten Ehefrau M versterben sollte, ist an Letztere eine wiederkehrende monatliche Zahlung i.  H.  v. 75 % der bisherigen monatlichen Zahlung auf Lebenszeit zu leisten. Der Vertrag enthält außerdem die Klausel, dass die Zahlungen der Höhe nach jederzeit an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse des Berechtigten oder des Verpflichteten angepasst werden können. Der Wert des Grund und Bodens beträgt 20 % des Gesamtkaufpreises. Der Kaufpreis entspricht dem Betrag, den auch ein fremder Dritter für das Grundstück bezahlt hätte.

Zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage ist auch die an die Ehefrau des Verkäufers nach dessen Tod zu erbringende dauernde Last in den Barwert einzubeziehen, obwohl sie, weil aufschiebend bedingt, bewertungsrechtlich außer Ansatz zu lassen ist.[4] Anschaffungskosten[5] sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmen. Die AfA-Bemessungsgrundlage errechnet sich wie folgt:

 
Kapitalwert der dauernden Last zugunsten der M:    
75 % von (12 × 2.000 EUR =) 24.000 EUR = 18.000 EUR  
Vervielfältiger bei einem Lebensalter    
von 54 Jahren: 15,062[6]    
18.000 EUR × 15,062=   271.116 EUR
Kapitalwert der dauernden Last zugunsten des V:    
25 % von (12 × 2.000 EUR =) 24.000 EUR = 6.000 EUR  
Vervielfältiger bei einem Lebensalter    
von 73 Jahren: 8,976[7]    
6.000 EUR × 8,976 =   53.856 EUR
Anschaffungskosten insgesamt:   324.972 EUR
./. Grund- und Boden-Anteil (20 %)   64.994 EUR
Gebäude-Anteil = AfA-Bemessungsgrundlage   259.978 EUR

S kann den Zinsanteil der dauernden Last als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Dieser Zinsanteil kann in entsprechender Anwendung der Ertragsanteilstabelle ermittelt werden. Für die dauernde Last zugunsten der M beträgt der Ertragsanteil 27 % (Lebensalter 54 Jahre), für den Ehemann (Lebensalter 73 Jahre) ergibt sich ein Ertragsanteil von 13 %:

 

Dauernde Last zugunsten der M:

Jahresleistung (75 % von 24.000 EUR =) 18.000 EUR

hiervon 27 %
4.860 EUR

Dauernde Last zugunsten des V:

Jahresleistung (25 % von 24.000 EUR =) 6.000 EUR

hiervon 13 %
780 EUR
Summe jährlicher Zinsanteil 5.640 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge