Geschlossene Immobilienfonds beschränken ihr Fondsvermögen auf ein einzelnes Grundstück oder eine im Voraus festgelegte Anzahl von Grundstücken. Wenn das hierfür erforderliche Kapital gezeichnet ist, werden keine weiteren Gesellschafter aufgenommen. Ein geschlossener Immobilienfonds hat meistens die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Kommanditgesellschaft, ggf. einer GmbH & Co. KG.[1]

[1] Zu den rechtlichen Grundlagen vgl. Arndt/Fischer, in Lüdicke/Arndt, Geschlossene Fonds, 6. Aufl. 2013, S. 241 ff; in der Darstellung der vertraglichen Grundlagen sind die Ausführungen in Wesentlichen noch aktuell; s. auch Fischer/Palenke, in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Band 1, 5. Aufl. 2019, § 9 Rz. 22 ff. Allerdings ist zu beachten, dass sich das Recht der Personengesellschaften durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ab 1.1.2024 in einem erheblichen Umfang geändert hat. Auswirkungen auf das Steuerrecht ergeben sich allerdings nur in einzelnen Berechen.

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