Fragen

A.1 Werden ein Eigenkapitalspiegel (eine Eigenkapitalveränderungsrechnung) und eine Kapitalflussrechnung auch nach HGB verlangt?

A.2 Nach welchen drei Ursachen der Entstehung von Cashflows (Geldflüssen) differenziert die Kapitalflussrechnung?

B.1 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt in ihren Spalten die verschiedenen Kategorien des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen usw.) und in den Zeilen die Änderungen (Bewegungen) der Periode. Welche drei Arten von Bewegungen gibt es?

B.2 Wie ist der operative Cashflow (Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit) nach der indirekten Methode in den Grundzügen zu ermitteln?

C.1 Die Aufgabe des Anhangs lässt sich schlagwortartig mit drei Fragen charakterisieren: "Wie? Was? Was (noch) nicht?" – Was ist damit gemeint?

C.2 Welchen besonderen Berichtspflichten unterliegen kapitalmarktorientierte (börsennotierte) Unternehmen?

Antworten

A.1 Eigenkapitalspiegel (Eigenkapitalveränderungsrechnung) und Kapitalflussrechnung werden auch nach HGB verlangt, aber nur für den Konzernabschluss, nicht für den Einzelabschluss.

A.2 Die Kapitalflussrechnung unterscheidet:

  • Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow),
  • Cashflow aus Investitionstätigkeit (Anschaffung und Veräußerung von Anlagevermögen),
  • Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Darlehensaufnahmen und -tilgungen, Kapitaleinlagen und Dividenden).

B.1 Die drei Arten von Bewegungen/Änderungen des Eigenkapitals sind:

  • das Gesamtergebnis (GuV-Ergebnis plus sonstiges Gesamtergebnis),
  • Transaktionen mit Eigentümern (Einlagen, Entnahmen, Ausschüttungen),
  • Effekte aus Fehlerkorrekturen und Methodenänderungen.

B.2 Nach der indirekten Methode ergibt sich der operative Cashflow vereinfacht wie folgt:

 
  Jahresüberschuss (oder eine Vor-Steuer-Größe)
+ Nicht zahlungswirksame Aufwendungen (z. B. Abschreibungen, Zuführung Rückstellungen)
Nicht zahlungswirksame Erträge (z. B. Auflösung Rückstellungen, Erhöhung Debitoren)

C.1 Der Anhang soll Folgendes erklären:

  • Wie die Zahlen der Rechenwerke zustande kommen (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; IAS 1.112(a)).
  • Was die Zahlen in den Rechenwerken enthalten (Erläuterung bzw. Disaggregierung der Posten).
  • Was die Rechenwerke demgegenüber (noch) nicht enthalten (Ereignisse nach dem Stichtag, Eventualverbindlichkeiten, nicht quantifizierbare oder monetär nicht quantifizierbare Größen).

C.2 Kapitalmarktorientierte/börsennotierte Unternehmen haben

  • einen Segmentbericht zu erstellen, in dem Umsatz, Ergebnis und andere Größen nach Geschäftsfeldern und/oder Regionen aufgegliedert sind (IFRS 8),
  • den Gewinn pro Aktie anzugeben (IAS 33),
  • eine (durch Gesetz oder Börsenordnung verlangte) Zwischenberichterstattung nach bestimmten Vorgaben zu erstellen (IAS 34).

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