Während die Erstkonsolidierung (mit Ausnahme des negativen Unterschiedsbetrags) ein erfolgsneutraler Anschaffungsvorgang ist, wird die Folgekonsolidierung erfolgswirksam. Die aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten sind plan- und außerplanmäßig, der goodwill nur außerplanmäßig fortzuschreiben. Hierdurch entstehen

  • Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen (stille Reserven im Anlagevermögen),
  • Aufwendungen für Material (stille Reserven in Vorräten),
  • Aufwendungen aus der außerplanmäßigen Abschreibung von als goodwill, Sachanlagen oder immaterielle Anlagen aufgedeckten stillen Reserven und
  • Erträge aus der Auflösung der anlässlich der Erstkonsolidierung passivierten stillen Lasten.

Abschreibungen erfolgen nach den allgemeinen Regeln. Im Fall der Aufdeckung von stillen Reserven auf Sachanlagevermögen erfolgt die Auflösung z. B. planmäßig über die Restnutzungsdauer und außerplanmäßig im Fall des impairment.

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