HGB IFRS
ALLGEMEINES    
Regelungssystem Abstrakt, d. h. Einzelfallbezug nur über Rechtsprechung und Kommentare Konkret, d. h. Behandlung relevanter Einzelfälle (Einzelregelungen gehen Conceptual Framework vor)
Vorrangige Zielsetzung der Rechnungslegung Vorsichtige Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen (Conceptual Framework)
Dominierendes Prinzip Vorsichtsprinzip Relevante und tatsachengetreue Darstellung (Conceptual Framework)
Rechtsform und Größenklassen der Unternehmen Rechnungslegung, Publizität und Prüfung sind rechtsform- und größenabhängig Keine Differenzierung nach Rechtsform und Größenklasse; aber Publizität und Prüfung ohnehin national geregelt
Abschlussbestandteile
  1. Bilanz
  2. GuV
  3. Bei Kapitalgesellschaften auch Anhang und Lagebericht
  4. Bei Konzernen auch Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel
  1. Bilanz
  2. Gesamtergebnisrechnung
  3. GuV (wahlweise als unselbstständiger Teil der Gesamtergebnisrechnung)
  4. Anhang (notes)
  5. Eigenkapitalveränderungsrechnung
  6. Kapitalflussrechnung
  7. Bei börsennotierten Konzernen auch Segmentbericht und Ergebnis je Aktie
Gliederung Bilanz

Für Personenunternehmen keine, für Kapitalgesellschaften streng detaillierte Vorschriften,

dabei Aktivseite nach Fristigkeit, Passivseite nach Art der Schuld

Bilanz kann mit wenigen Posten auskommen: Untergliederungen wahlweise in Bilanz oder notes

Gliederung Aktiv- und Passivseite nach Fristigkeit (IAS 1)
Gliederung GuV Gesamtkostenverfahren (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV) In GuV nur wenige Mindestangaben.
Weitere Aufgliederung nach nature of expense (GKV) oder cost of sales (UKV) wahlweise in GuV selbst oder in den notes (IAS 1)
Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich Keine Sondervorschriften Gesonderter Ausweis
(discontinued operations; IFRS 5)
Vorjahresangaben Bilanz und GuV In allen Abschlussbestandteilen, einschließlich notes
BILANZ    
Sonderaufwendungen    
Eigenkapitalbeschaffungskosten Aktivierungsverbot, sofort aufwandswirksam Aktivierungsverbot, aber nicht Aufwand, sondern Rücklagenverrechnung
(IAS 32.35)
Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwand Aktivierungsverbot seit Streichung § 269 HGB durch BilMoG Aktivierungsverbot
(IAS 38.69(a))
Immaterielles Anlagevermögen    
Entwicklungskosten Aktivierungswahlrecht Aktivierungsgebot; aber faktisches Wahlrecht, da Forschungskosten nicht zu aktivieren und Abgrenzung Ermessensfrage
(IAS 38.51 ff.)
Derivativer goodwill Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung Nur außerplanmäßige Abschreibung
Negativer Unterschiedsbetrag Nur für Konzernbilanz geregelt – Passivierung Für Konzern- und Einzelbilanz geregelt – sofortiger Ertrag (IFRS 3.36)
Sachanlagen    
Außerplanmäßige Abschreibung (Theorie) Wiederbeschaffungswertorientiert Ertragswertorientiert
(insbesondere value in use; IAS 36)
Neubewertung
(durch Gutachten usw.)
Verboten Zulässig;
Form: erfolgsneutral gegen Rücklagen (IAS 16)
Tausch Wahlweise Gewinnrealisierung oder Buchwertfortführung Gewinnrealisierung, es sei denn ohne wirtschaftlichen Gehalt (IAS 16)
Leasinggeber: Kriterien für finance leasing, d. h. Ausbuchung beim Leasinggeber
  1. Spezialleasing
  2. Laufzeit über 90 % der Nutzungsdauer
  3. Günstige Kaufoption
  4. Günstige Mietverlängerungsoption
  5. Sonderregeln Immobilien
  1. Spezialleasing
  2. Laufzeit überwiegender Teil der Nutzungsdauer
  3. Günstige Kaufoption
  4. Barwert Mindestleasingzahlungen gleich oder größer Zeitwert Leasinggut
  5. Sonderregeln Immobilien (IFRS 16)
Leasingnehmer Spiegelbildlich zu Leasinggeber On-balance-Darstellung: Ansatz eines Nutzungsrechts (auch ohne Erlangung wirtschaftlichen Eigentums) und Passivierung einer Leasingverbindlichkeit; Ausnahmen für kurzfristige Verträge und für geringwertige Leasingobjekte (IFRS 16)
Nicht eigenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude Keine speziellen Regelungen Als investment properties gesondert geregelt. Wahlweise nach Anschaffungskostenprinzip oder erfolgswirksam zum Stichtagszeitwert; im ersten Fall Anhangangabe zu Zeitwert (IAS 40)
Vorräte/Auftragsfertigung
Gewinnrealisierung bei Auftragsfertigung Realisierung bei Fertigstellung des Auftrags bzw. Abnahme durch Kunden In der Regel Realisierung nach Fertigstellungsgrad (percentage-of-completion); dabei Ermittlung Fertigstellungsgrad wahlweise nach Verhältnis Kosten/Gesamtkosten oder Leistung/Gesamtleistung (IFRS 15)
Niederstwertprinzip Teils absatzmarktorientiert, teils beschaffungsmarktorientiert Absatzmarktorientiert
Festwert Zulässig Ggf. zulässig (materiality)
Fifo, Lifo Beide zulässig Nur Fifo zulässig
Finanzvermögen    
Bewertung Beteiligungen Anschaffungskostenprinzip (unter Berücksichtigung des Niederstwerts) Wahlweise fair value, Anschaffungskosten oder at equity
Einfache Anteile sowie Fremdkapitalinstrumente ohne feste Zins- und Tilgungszahlungen Anschaffungskostenprinzip (unter Berücksichtigung des Niederstwerts) Stichtagszeitwert, auch wenn über Anschaffungskosten Bewertungsergebnis z. T. erfolgsneutral gegen Eigenkapital zu buchen
Finanzderivate Wertänderung nur bei Drohverlust zu berücksich...

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