Ein Unternehmen muss die Angabepflichten dieses IFRS nicht auf Berichtsperioden anwenden, die vor der Vergleichsperiode jener Berichtsperiode liegen, auf die IFRS 12 erstmalig angewandt wird.[2]

[1] Hinzugefügt durch Verordnung (EU) Nr. 313/2013.
[2] Berichtigt durch Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 313/2013, Abl. L 238 S. 23 .

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