Durch IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen wurde der Paragraph D36 angefügt und der Paragraph D1 geändert. Ein Unternehmen hat die betreffenden Änderungen anzuwenden, wenn es IFRIC 22 anwendet.

[1] Angefügt durch Verordnung (EU) 2018/519. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahres.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge